Gütestelle
Mit der Gütestelle ohne Gericht zum Titel.
Die Gütestelle bietet eine außergerichtliche Konfliktlösung nach dem Verfahren der Mediation. Die Güteperson achtet darauf, dass die Lösung angemessen und für die Beteiligten Parteien tragfähig ist, ohne dabei selbst zu entscheiden. Die Entscheidung, der Lösung zuzustimmen, bleibt bei den Beteiligten. Ist die Lösung gefunden und von der Gütestelle protokolliert, können die Parteien sie für vollstreckbar erklären lassen.
Mehrwert gegenüber der Mediation:
Das sorgfältig ausgearbeitete Mediationsergebnis ist absolut verbindlich, da vollstreckbar.
Mehrwert gegenüber Schlichtungs- und Schiedsverfahren:
Die Verfahrensbeteiligten entscheiden selbst über die Lösung und sind nicht dem Urteil eines Schiedsmann oder Schlichters unterworfen. Das Ergebnis ist absolut verbindlich, da vollstreckbar.
Mehrwert gegenüber einem Gerichtsverfahren:
Zeit und Geld. Bevor in einem Gerichtsverfahren ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird, vergehen oft mehrere Jahre. Hier haben Sie es selbst in der Hand. Termine in einem Güteverfahren werden zeitnah durchgeführt. Damit können die Parteien ohne ein eventuell zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren zu einem Titel gelangen.
Die Verfahrensordnung, nach dem das Güteverfahren durchgeführt wird, können Sie hier einsehen.